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Tag: Pflegestufen

Pflege – Die Finanzen im Griff !?!

Wenn jemand pflegebedürftig wird, stellt dies häufig für den Betroffenen selbst, aber auch für seine Angehörigen, eine enorme psychische Belastung dar. Denn den meisten Menschen fällt es schwer zu akzeptieren, dass sie auf fremde Hilfe – egal ob durch einen Angehörigen oder eine professionelle Pflegekraft – angewiesen sind. Die finanzielle Belastung, die zusätzlich mit der Pflegebedürftigkeit einhergeht, wird ebenfalls oft unterschätzt.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können leider die Kosten, die für die Pflege im häuslichen oder stationären Bereich anfallen, nicht decken. Dadurch muss die Differenz in den meisten Fällen vom eigenen Einkommen beglichen werden. Reicht auch dieses nicht aus, müssen zudem die finanziellen Rücklagen angegriffen werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit mit einer privaten Pflegeversicherung vorzusorgen.

Welches Versicherungsmodell?
Verschiedene Versicherer bieten hier verschiedene Tarife und Versicherungsmodelle an. Einerseits gibt es das Pflegetagegeld. Kommt es zu einer Pflegebedürftigkeit, zahlt hier die Versicherung für jeden Tag Pflege einen bestimmten Betrag. Diese Form der Vorsorge eignet sich besonders dann, wenn die Pflege durch Angehörige übernommen wird. Andererseits gibt es die Pflegekostenversicherung. Diese übernimmt einen bestimmten Anteil der Pflegekosten, egal ob die Pflege ambulant oder stationär erfolgt. Hiermit lässt sich die Differenz zwischen staatlicher Versorgung und den tatsächlichen Kosten gut ausgleichen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Pflegerentenversicherung. Wird der Versicherte pflegebedürftig, zahlt die Versicherung eine vorher festgelegte Rente. Die Höhe der Rente variiert und hat Einfluss auf die Beitragsgestaltung der Versicherung. Hier ist es sinnvoll, genau zu prüfen, wie hoch der finanzielle Bedarf im Fall einer Pflegebedürftigkeit sein wird, um die Pflegerentenversicherung entsprechend gestalten zu können.

In jedem Fall lohnen sich vor Abschluss einer entsprechenden Versicherung ein genauer Vergleich und die Beratung durch einen unabhängigen Experten. Er kann Sie dazu beraten, welche Form der Versicherung am sinnvollsten für Ihre persönlichen Ansprüche ist und auch dabei helfen, einen günstigen Tarif mit gutem Leistungsumfang zu finden.

S.H. / p-n.de

Das Pflegegesetz – Stand Juli 2008

Knapp 13 Jahre nach ihrer Einführung wurde die Pflegeversicherung reformiert. Die Reform sieht ab 1. Juli 2008 höhere Leistungen für Pflegebedürftige, Entlastungen für pflegende Angehörige und strengere Kontrollen der Pflegeheime vor.

Was steht an?

Zusätzliche Betreuungskräfte für Heime sollen finanziert werden, Pflegeheime und Pflegedienste können ab 2011 jährlich und unangemeldet kontrolliert werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung in der Pflege. Was ist der Grund? … Der gegenwärtige Pflegenotstandes in den meisten Pflegeheimen, sowie die immer wieder aufs Neue bekannt
werdenden skandalösen Vorkommnisse in einigen Heimen. Die Hoffnung! … Eine sofortige Durchsetzung der unangemeldeten Kontrollmaßnahmen.

Mit dem ab 1. Juli 2008 vorgesehenen Beitragsplus von 1,7 auf 1,95 Prozent des Bruttolohns soll bis zum Jahr 2015 die Pflege finanziert werden. Nach Schätzungen droht bis 2050 ein Beitragssatz von 2,5 bis 6,0 Prozent.

Die Leistungen in der ambulanten Pflege sollen bis zum Jahr 2012 stufenweise angehoben werden, und zwar:
• Pflegestufe 1 von 384 auf 450 Euro
• Pflegestufe 2 von 921 auf 1.100 Euro
• Pflegestufe 3 von 1.432 auf 1.550 Euro.

Das Pflegegeld für Angehörige, die zu Hause pflegen, soll in drei Stufen um durchschnittlich 30 Euro monatlich steigen. – Gegenwärtig werden zwischen 205 und 665 Euro pro Monat gezahlt.
Bei Demenz, Alzheimer oder geistiger Behinderung sollen die ambulanten Leistungen von 460 auf bis zu 2.400 Euro im Jahr steigen, auch für Menschen ohne Pflegestufe. Damit sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Heime zusätzliche Kräfte einstellen können.

Erstmals erhalten mit der Reform Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich für die Pflege ihrer Angehörigen bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen. Dies mit Jobgarantie, aber ohne Bezahlung.

Quellen: BSK e.V. und Bundesministerium

Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft.de

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