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Tag: Unterstützung

24 Stunden Pflege … wird von der Bundesregierung unterstützt

An eine ganztägige Pflege denken die wenigsten. Besonders, wenn man selber noch jung und fit ist und die eigenen Eltern mit über 70 noch immer agil und sportlich sind, rücken Gedanken über Altenheim und eine kontinuierliche Pflege in weite Ferne. Doch schnell ist ein Unfall im Haushalt passiert. Durchaus kann man auch bei einer schönen Wanderung aus Versehen in ein Erdloch treten oder über Wurzeln fallen und schon wird aus dem einst agilen Rentner, eine gebrechliche Person, die eine Vollzeitpflege benötigt.

Nicht immer ist man nach einem Krankenhausaufenthalt sofort wieder hergestellt. Bei schweren Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Parkinson, Demenz oder durch Verschleiß entstehende Gebrechlichkeit bedarf es oft einer ständigen Bewachung und Pflege. Doch für viele Senioren ist ein Umzug in ein Pflegeheim oder in ein Altenheim unvorstellbar. Die Angst noch mehr zu verfallen und schlimmer noch, menschenunwürdig behandelt zu werden, ist riesig. Seit der Öffnung des Arbeitsmarktes für Arbeitskräfte aus Osteuropa und aus Polen, bieten sich jedoch ideale Lösungen für die Menschen, die rund um die Uhr Hilfe benötigen.

Ein persönlicher Pflegeleitfanden bietet sich an … ist wichtig!

Wichtig ist sich vorher Gedanken zu machen, für wie viele Stunden tatsächlich eine Kraft benötigt wird oder ob die Pflegerin idealerweise direkt mit im Haus oder der Wohnung wohnt. Nicht nur Hygiene und soziale Kompetenz sind wichtig, sondern auch die Kooperation des Pflegedienstes mit den behandelnden Ärzten. Gerade eine sehr pflegebedürftige Person benötigt einen Ansprechpartner, der rund um die Uhr erreichbar ist. Deshalb sollte vorab und später mit dem Personal genau schriftlich niederlegt werden, welche Leistungen ständig zu erbringen sind.

Die Bundesregierung hilft betroffenen!

Die Bundesregierung will den Betroffenen helfen und hat den Arbeitsmarkt besonders für Pflegekräfte geöffnet. Seit Mai 2011 ist es nun möglich, dass Pflegekräfte aus Osteuropa und besonders aus Polen ganz legal in Deutschland arbeiten dürfen.

Dabei ist sicherlich die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten deutschen Agentur sinnvoll, über die die Pflegekräfte angestellt sind. Dies entspricht im Grunde genommen den kaufmännischen Kräften, die bei Zeitarbeitsagenturen angestellt sind. Bei einer 24 Stunden Pflege können die Kräfte, auf Wunsch direkt im Haushalt des Betroffenen auf leben. Die Kosten sind abhängig von der Pflegestufe und die Anzahl der zu betreuenden Patienten, denn die deutsche Pflegeversicherung bezuschusst die Arbeit des rund-um-die-Uhr Services.

Daniel Bunselmeyer / für …    24h-seniorenservice.de

Finanzielle Unterstützung für Treppenlifte durch die Pflegekasse

Wer darauf angewiesen ist, sich einen Treppenlift oder einen Rollstuhllift einbauen zu müssen, steht natürlich dann immer vor einer enormen Kostenfrage. Denn jeder weiß, dass diese Lifte erhebliche Kosten verursachen können. Wer nicht in der Lage ist die gesamten Kosten aus der eigenen Tasche zu begleichen, sucht natürlich eine Möglichkeit, um Unterstützung zu erhalten. Zumeist führt dann der erste Weg zur Pflegekasse der Krankenkasse. Diese jedoch beteiligt sich zumeist nicht an diesen Kosten.

Die Pflegekasse hat klare Vorgaben und handelt dann auch dementsprechend. Denn im Hilfsmittelkatalog der Pflegekassen, sind Treppenlifte oder Rollstuhllifte nicht als Hilfsmittel aufgeführt. Diese Lifte gelten nur als Wohnraumanpassung. Da die Pflegekassen aber sehr großen wert darauf legen, dass eine zu pflegende Person so lange als irgend möglich in ihrer häuslichen Umgebung leben sollte, widerspricht dies dieser Vorgabe klar. Einige Pflegekassen haben zwischenzeitlich erkannt, dass hier mit etwas mehr Kulanz zu Werke gegangen werden sollte und gewähren einen Zuschuss zu dieser Maßnahme. Allerdings ist diese laut Vorgabe der Pflegekasse, auf einen Höchstbetrag von 2.550 Euro beschränkt. Außerdem muss bei der Pflegeperson mindestens die Pflegestufe I vorliegen.

Das komplizierte Verfahren bei den Pflegekassen haben nun auch die Hersteller dieser Treppenlifte erkannt und bieten ihren Kunden einen ganz speziellen Service an. Sie sind dem Kunden bei der Ausfüllung der Antragsformulare behilflich, sodass der Kunde hier keine aufreibenden Behördengänge auf sich nehmen muss. Dieser Service ist in den meisten Fällen auch noch kostenlos. Wo jedoch eine geringe Gebühr erhoben wird, sollte verglichen werden, ob sich dies am Ende nicht doch bezahlt macht.

Dieser Beitrag wurde uns von Christian Münch zur Verfügung gestellt. Vielen Dank!

Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft.de

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