Das Pflegegesetz – Stand Juli 2008
Knapp 13 Jahre nach ihrer Einführung wurde die Pflegeversicherung reformiert. Die Reform sieht ab 1. Juli 2008 höhere Leistungen für Pflegebedürftige, Entlastungen für pflegende Angehörige und strengere Kontrollen der Pflegeheime vor.
Was steht an? …
Zusätzliche Betreuungskräfte für Heime sollen finanziert werden, Pflegeheime und Pflegedienste können ab 2011 jährlich und unangemeldet kontrolliert werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung in der Pflege. Was ist der Grund? … Der gegenwärtige Pflegenotstandes in den meisten Pflegeheimen, sowie die immer wieder aufs Neue bekannt
werdenden skandalösen Vorkommnisse in einigen Heimen. Die Hoffnung! … Eine sofortige Durchsetzung der unangemeldeten Kontrollmaßnahmen.
Mit dem ab 1. Juli 2008 vorgesehenen Beitragsplus von 1,7 auf 1,95 Prozent des Bruttolohns soll bis zum Jahr 2015 die Pflege finanziert werden. Nach Schätzungen droht bis 2050 ein Beitragssatz von 2,5 bis 6,0 Prozent.
Die Leistungen in der ambulanten Pflege sollen bis zum Jahr 2012 stufenweise angehoben werden, und zwar:
• Pflegestufe 1 von 384 auf 450 Euro
• Pflegestufe 2 von 921 auf 1.100 Euro
• Pflegestufe 3 von 1.432 auf 1.550 Euro.
Das Pflegegeld für Angehörige, die zu Hause pflegen, soll in drei Stufen um durchschnittlich 30 Euro monatlich steigen. – Gegenwärtig werden zwischen 205 und 665 Euro pro Monat gezahlt.
Bei Demenz, Alzheimer oder geistiger Behinderung sollen die ambulanten Leistungen von 460 auf bis zu 2.400 Euro im Jahr steigen, auch für Menschen ohne Pflegestufe. Damit sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Heime zusätzliche Kräfte einstellen können.
Erstmals erhalten mit der Reform Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich für die Pflege ihrer Angehörigen bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen. Dies mit Jobgarantie, aber ohne Bezahlung.
Quellen: BSK e.V. und Bundesministerium
Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft.de